Geschlecht bildet einen Teil der Identität, genauso wie z. B. die sexuelle Orientierung. Bei der Transition geht es um die Behebung der Geschlechtsinkongruenz. Eine Geschlechtsinkongruenz bedeutet, dass das innere Geschlecht nicht mit dem äußeren Geschlecht übereinstimmt. Die Erkenntnis über die eigene Identität, insbesondere über das eigene Geschlecht ist für viele selbstverständlich und konfliktfrei. Menschen mit einer Geschlechtsinkongruenz (trans* und inter*) bewältigen oft langwierige Krisen mit erheblichen Folgen für die psychische und körperliche Gesundheit. Je älter die Person wird, ohne dass ihre geschlechtliche Eigenwahrnehmung anerkannt wird, desto mehr gesundheitliche Folgeschäden können erwartet werden.

Die körperlichen und sozialen Merkmale des äußeren Geschlechts stoßen auf Ablehnung durch die betroffene Person. Je älter die Person wird, desto erheblicher wird der Leidensdruck, der für Außenstehende kaum nachvollziehbar ist. Die betroffenen Personen entwickeln einen hohen Erwartungsdruck an ihre geschlechtsangleichende Operation als die Beendigung all ihrer Leiden. Der Weg zu geschlechtsangleichenden Operationen ist lang und wird Transition genannt.

Doch wie macht sich eine Geschlechtsinkongruenz bemerkbar? Die eigene geschlechtliche Selbstwahrnehmung wird schon im Kindesalter altersgerecht hinterfragt. Das berichten sehr häufig Eltern von trans* Kindern. Die entscheidende Frage, wann sich eine Geschlechtsinkongruenz bemerkbar macht, ist die Frage nach dem Beginn des Outingprozesses. Dieser Zeitpunkt ist in jedem Alter möglich. Wann der Prozess des Outings beginnt, ist individuell sehr unterschiedlich und hängt in einem erheblichen Maße vom familiären und sozialen Umfeld ab und in welcher Weise helfende und orientierende Informationen an die betroffene Person gelangen. 


Auswirkungen auf die Psyche

Ungeoutete oder nicht akzeptierte trans* Personen stehen unter einen sehr hohen psychischen und emotionalen Druck, der sich mit zunehmendem Alter verstärkt. Die Folge sind psychische Erkrankungen, beispielsweise Depressionserkrankungen, Suchterkrankungen, Angststörungen und suizidale Gedanken. Wenn eine psychologische Behandlung erfolgt, muss die geschlechtliche Selbstwahrnehmung durch die behandelnden Ärzte unbedingt wahr- und ernst genommen werden. 

Drucken

In diesem Verfahren können bei trans* Personen primäre und sekundäre Geschlechtsmerkmale an Funktion und Aussehen ihres Geschlechts angeglichen werde. Beispielsweise durch den Aufbau einer weiblichen Brust, das Entfernen des Penis, das Bilden einer Vagina oder eine Durchführung  einer Hormonbehandlung.

Grundsätzlich müssen die Betroffenen bestimmte Voraussetzungen besitzen, um sich den diesen Eingriff zu untersetzen. Sie müssen sich bewusst machen, dass das ein tiefgreifender Eingriff ist, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt. Dafür sind weitreichende Überlegungen im Vorfeld notwendig und erforderlich.

Das psychologische Gutachten spielt hier eine große Rolle. Generell sollten die betroffenen Personen  einige Zeit in der anderen Geschlechtsrolle leben. Dies ist ein wichtiges Kriterium, um ein positives psychologisches Gutachten zu erhalten. Die Psychotherapeut*_*innen müssen die trans* Person mindestens ein Jahr begleiten. Nach diesem Jahr dauert es dann noch sechs Monate, bis eine Diagnose von einem Gutachter erstellt werden kann.

Auch sind zahlreiche körperliche Untersuchungen notwendig. Beispielsweise Blut- und Chromosomenuntersuchungen, Messung des Blutdrucks oder EKG.


Für jede Operation gibt es verschiedene Voraussetzungen. Dazu gehört meist eine Mindesteinnahme Zeit der jeweiligen Hormone. Zu dem sollten dem Operateur ein Indikationsschreiben/-gutachten und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen. Jede OP birgt Risiken, deswegen sollte man allgemein keine gesundheitlichen Probleme haben, bzw. die OP-Tauglichkeit muss gegeben sein. 


Die Angleichung zum weiblichen Äußeren

Hierbei werden die Hoden und der Penis entfernt. Infolge dessen werden Scheide, Klitoris und Schamlippen aus dem eigenen Gewebe nachgebildet. Desweiteren erfolgt der Aufbau der Brüste, zum einen mit Hormonen und zum anderen mit Implantaten. Eventuellerweise wird noch ein Eingriff am Kehlkopf vorgenommen, um eine Veränderung der Stimmfarbe zu erreichen.


Die Angleichung zum männlichen Äußeren

Die weiblichen Brüste werden an dieser Stelle entfernt und es findet eine Nachbildung der männlichen Brust statt. Dies hinterlässt je nach Heilungsverlauf eine mehr oder weniger sichtbare, größere Narbe. Eine Entnahme der Gebärmutter, Eileiter und Eierstöcke erfolgt und ein Penis wird aus eigenem Gewebe (meist aus dem Unterarm) nach gebildet. Eine Hormonbehandlung wird angesetzt um den Bartwuchs anzuregen und um folglich die Monatsblutung auszulassen, falls noch keine Entnahme der Gebärmutter stattfand.


Eine zuverlässige Diagnose sollte durch eine Psychotherapie erfolgen, zumal eine Selbstdiagnose und der Wunsch nach einer Geschlechtsangleichung nicht immer ausreichend ist. Die Betroffenen müssen ein längeres diagnostisches und therapeutisches Verfahren durchlaufen. Sie werden psychotherapeutisch betreut und behandelt. Die psychosozialen Aspekte der Betroffenen finden hierbei Berücksichtigung.

Im Grunde haben die Betroffenen den großen Wunsch in körperlicher Hinsicht nach einer Angleichung an das andere Geschlecht. Sie fühlen sich erst danach identisch mit sich selbst und erlangen letztlich zum gewünschten Zugehörigkeitsgefühl, denn das stetige Wanken stellt eine psychische Belastung dar. Ein kompletter Wechsel der Geschlechtsrolle bringt innere Ausgeglichenheit und Frieden mit sich selbst.

Drucken

Für eine VÄ/PÄ wird bei dem zuständigen Amtsgericht ein Antrag gestellt, welcher einen Nachweis darüber, dass man bereits 3 Jahre in seinem entsprechenden Geschlecht gelebt hat, und zwei Gutachten über das Vorliegen von "Transsexualismus" fordert. Diese unabhängig voneinander erstellte Gutachten sollen bestätigen, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zu dem entsprechenden Geschlecht nicht mehr ändern wird. Die Gutachten können von selbst vorgeschlagenen (z. B. Therapeut*_*in) oder auch zugewiesenen Gutachter*_*innen sein.

Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dieser Antrag muss vor Abschluss des Verfahrens mit einem speziellen Formular beim jeweils zuständigen Gericht gestellt werden. Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren je nach Auslastung des Gerichts und/oder der beauftragten Gutachter unterschiedlich lange.

Daher kann für den ein oder anderen in dieser „Übergangsphase“ die Beantragung eines dgti-Ergänzungsausweises (siehe unter www.dgti.org) hilfreich sein. Mit diesem können schon Namensänderungen auf Studien- und Mitgliedsausweisen ( z.B. Sportclub) möglich gemacht werden.
Wenn die Änderungen rechtskräftig sind, sollten Ausweispapiere (Personalausweis, Führerschein, etc.) geändert werden.

Drucken

Zur ärztlichen Behandlung gehört an erster Stelle, die Suche nach einer/m transerfahrenen Therapeutin*_*en, welche/r eine Indikation für Hormontherapie stellen kann. Die Dauer bis zu Indikation obliegt hierbei der/dem behandelnden Therapeuten*_*in. Welche Therapeuten sich hier empfehlen, lässt sich über Internetforen oder regionale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen herausfinden.

Nach einer gestellten Indikation benötigt man eine Überweisung der Hausarztpraxis zur Endokrinologie für den Erhalt der Hormone. Auch hier können empfehlenswerte und transerfahrene Endrokrinolog*_*innen bei den Beratungsstellen erfragt werden.

Eventuell werden weitere Überweisungen bei Bedarf an Urologie, Gynäkologie und Neurologie benötigt. Die Krankenkassen sind zur Übernahme der notwendigen medizinischen Leistungen verpflichtet. Dazu zählen Psychotherapie, Hormonbehandlung und wichtige Operationen. Letztendlich entscheiden Gutachten, welche Leistungen - beispielsweise kosmetische Operationen - medizinisch notwendig und damit als leistungspflichtig anzusehen sind. Es ist sinnvoll sich im Vorhinein zu informieren, welche Kosten von der eigenen Krankenkasse übernommen werden.

Drucken