Ärztliche Behandlung

Zur ärztlichen Behandlung gehört an erster Stelle, die Suche nach einer/m transerfahrenen Therapeutin*_*en, welche/r eine Indikation für Hormontherapie stellen kann. Die Dauer bis zu Indikation obliegt hierbei der/dem behandelnden Therapeuten*_*in. Welche Therapeuten sich hier empfehlen, lässt sich über Internetforen oder regionale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen herausfinden.

Nach einer gestellten Indikation benötigt man eine Überweisung der Hausarztpraxis zur Endokrinologie für den Erhalt der Hormone. Auch hier können empfehlenswerte und transerfahrene Endrokrinolog*_*innen bei den Beratungsstellen erfragt werden.

Eventuell werden weitere Überweisungen bei Bedarf an Urologie, Gynäkologie und Neurologie benötigt. Die Krankenkassen sind zur Übernahme der notwendigen medizinischen Leistungen verpflichtet. Dazu zählen Psychotherapie, Hormonbehandlung und wichtige Operationen. Letztendlich entscheiden Gutachten, welche Leistungen - beispielsweise kosmetische Operationen - medizinisch notwendig und damit als leistungspflichtig anzusehen sind. Es ist sinnvoll sich im Vorhinein zu informieren, welche Kosten von der eigenen Krankenkasse übernommen werden.

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