Vornamens- und Personenstandsänderung

🌈 Vornamens- und Personenstandsänderung per Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

Seit dem 1. November 2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es ermöglicht trans, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland, ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag einfacher und selbstbestimmt ändern zu lassen – ohne Gutachten oder Gerichtsverfahren.

✅ Wer kann eine Änderung beantragen?

Alle Menschen ab 14 Jahren können eine Änderung beantragen:

  • Ab 18 Jahren: eigenständig

  • 14–17 Jahre: mit Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten

  • Unter 14 Jahren: Antrag muss durch die Eltern oder Sorgeberechtigten gestellt werden

Wenn Eltern die Zustimmung verweigern, kann das Familiengericht eingeschaltet werden.

🏛️ Wo stellt man den Antrag?

Der Antrag wird beim Standesamt gestellt, das für deinen Wohnsitz zuständig ist.

  • Du musst persönlich erscheinen

  • Es ist ein formloser Antrag möglich (meist gibt es aber ein offizielles Formular oder die beratungsstelle stellt dir ein Muster)

  • Dein Personalausweis oder Reisepass wird benötigt




📝 Was brauchst du dafür?

  • Erklärung über die gewünschte Änderung des Vornamens und/oder Geschlechtseintrags

  • Eine einfache Versicherung an Eides statt, dass:

    • Du seit mindestens 3 Monaten den Wunsch hast

    • Du dir über die Folgen im Klaren bist

  • Nachweis der Identität (Ausweis, ggf. Meldebescheinigung)

⏳ Wie lange dauert das?

  • Nach Antragstellung gilt eine 3-monatige Wartefrist

  • Danach wird die Änderung offiziell im Register eingetragen

  • Du erhältst neue Urkunden (z. B. Geburtsurkunde)

🔁 Wie oft kann man ändern?

  • Eine erneute Änderung ist erst nach 12 Monaten wieder möglich

  • Ausnahme: Wenn du minderjährig bist, können frühere Änderungen durch deine Sorgeberechtigten angepasst werden

👥 Was ändert sich konkret?

  • Dein Vorname und/oder dein Geschlechtseintrag (z. B. von "männlich" zu "weiblich", "divers" oder kein Eintrag)

  • Du bekommst neue Ausweisdokumente

  • Die Änderung wirkt sich nicht automatisch auf alle Dokumente aus (z. B. Schulzeugnisse, Krankenversicherung – das musst du selbst anpassen lassen)

🔒 Datenschutz & Schutzregelungen

  • Es ist verboten, alte Namen oder Geschlechtseinträge gegen deinen Willen zu verwenden ("Deadnaming") – das kann rechtliche Folgen haben

  • Es gelten besondere Schutzrechte, z. B. im Arbeitsrecht, bei Behörden oder im Sport

📌 Wichtig für Minderjährige:

  • Du brauchst die Zustimmung deiner Eltern

  • Wenn sie nicht zustimmen, kannst du dich an das Familiengericht wenden

  • Beratung bei queeren Jugendorganisationen oder durch Trans*-Beratungsstellen ist sinnvoll und wird empfohlen

🧭 Wo bekomme ich Unterstützung?

  • LSBTIQ* /Trans*-Beratungsstellen

  • Sozialarbeiter:innen in deiner Schule

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