Vornamens- und Personenstandsänderung
Für eine VÄ/PÄ wird bei dem zuständigen Amtsgericht ein Antrag gestellt, welcher einen Nachweis darüber, dass man bereits 3 Jahre in seinem entsprechenden Geschlecht gelebt hat, und zwei Gutachten über das Vorliegen von "Transsexualismus" fordert. Diese unabhängig voneinander erstellte Gutachten sollen bestätigen, dass mit einer hohen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zu dem entsprechenden Geschlecht nicht mehr ändern wird. Die Gutachten können von selbst vorgeschlagenen (z. B. Therapeut*_*in) oder auch zugewiesenen Gutachter*_*innen sein.
Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dieser Antrag muss vor Abschluss des Verfahrens mit einem speziellen Formular beim jeweils zuständigen Gericht gestellt werden. Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren je nach Auslastung des Gerichts und/oder der beauftragten Gutachter unterschiedlich lange.
Daher kann für den ein oder anderen in dieser „Übergangsphase“ die Beantragung eines dgti-Ergänzungsausweises (siehe unter www.dgti.org) hilfreich sein. Mit diesem können schon Namensänderungen auf Studien- und Mitgliedsausweisen ( z.B. Sportclub) möglich gemacht werden.
Wenn die Änderungen rechtskräftig sind, sollten Ausweispapiere (Personalausweis, Führerschein, etc.) geändert werden.